Gemeinsam im Verein
als aktives oder passives Mitglied
Mitgliedsantrag
Beitrittserklärung Spvgg Buchenbach_2025.pdf
Bitte den Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben und anschließend ...
- den Teamverantwortlichen aushändigen
- in den Briefkasten im Flur bei den Umkleidekabinen einwerfen
Gut zu wissen
- im Bereich Jugendfussball ist ab den D-Junioren bzw. den E-Juniorinnen ist eine zusätzliche Mitgliedschaft im Jugendförderverein Dreisamtal erforderlich. Die Spielvereinigung Buchenbach zieht die Beiträge für den Jugendförderverein vierteljährlich ein und leitet diese entsprechend weiter.
ohne Mitgliedsantrag keine Spielberechtigung: erst wenn dieser vorliegt, kann ein Spielberechtigungsantrag erstellt werden
Mitgliedschaft und Kündigung
- Die Mitgliedschaft gilt für ein ganzes Jahr. Der Mitgliedsbeitrag ist für das ganze Jahr zu bezahlen. Eine Kündigung ist zum 30. Juni oder zum 31. Dezember möglich. Die Kündigung muss mindestens einen Monat vorher schriftlich beim Verein eingereicht werden. Wenn die Mitgliedschaft zum 30. Juni gekündigt wird, zahlen Sie nur den Beitrag für die ersten sechs Monate. Kündigen Sie zum 31. Dezember, gilt der volle Jahresbeitrag.